Enthalten die Lehrgangsgebühren des MBA Fernstudiums Steuern?
Die Lehrgangsgebühren für das MBA Fernstudium sind von der Umsatzsteuer befreit.
Das bedeutet konkret, dass auf die Studiengebühren keine zusätzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) aufgeschlagen wird. Für Sie als Student:in ergibt sich dadurch volle Kostentransparenz, da der angegebene Preis bereits der Endpreis ist und keine versteckten Zusatzkosten entstehen.
Hintergrund ist, dass es sich beim MBA Fernstudium um einen akademischen Hochschullehrgang handelt, der in Kooperation mit anerkannten Hochschulen wie der Fachhochschule des BFI Wien oder der Ferdinand Porsche FERNFH durchgeführt wird. Bildungsleistungen dieser Art sind gesetzlich von der Umsatzsteuer befreit.
Für Sie hat das auch einen weiteren Vorteil: Unabhängig davon können Sie die Studiengebühren in vielen Fällen steuerlich geltend machen, etwa als Werbungskosten, wenn das Studium beruflich veranlasst ist. Dadurch reduziert sich Ihre tatsächliche finanzielle Belastung zusätzlich.