Brauche ich einschlägige Berufserfahrung für den LL.M.?
Ja, für die Zulassung zum LL.M. Business & AI sind mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in wirtschaftlichen, unternehmerischen oder managementbezogenen Tätigkeitsfeldern erforderlich.
Einschlägige Berufserfahrung beschreibt eine nachweisbare Berufserfahrung in einem Kernbereich oder fachverwandten Bereich des Studiums. Führungserfahrung und Jura-Kenntnisse sind nicht erforderlich
Damit stellt das Programm sicher, dass Sie Studieninhalte direkt mit Ihrer beruflichen Praxis verknüpfen können.